Sondereigentumsverwaltung
Bei Immobilien mit mehreren Eigentümern verteilt sich das Wohneigentum auf gemeinschaftliches Eigentum und Sondereigentum. Gemeinschaftliches Eigentum ist alles, was von allen Immobilieneigentümern gemeinschaftlich genutzt wird. Darunter fallen alle wesentlichen Bestandteile der Immobilie, beispielsweise das Grundstück, das Treppenhaus und die tragenden Wände. Sondereigentum ist alles, was von den Eigentümern individuell zu Wohnzwecken genutzt wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch entspricht das der Eigentumswohnung.
Eigentümer, die ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen, sondern vermieten wollen, können uns mit der Sondereigentumsverwaltung ihrer Wohnung beauftragen. Wir übernehmen alle Aufgaben der Mietverwaltung und vertreten die Eigentümer, falls sie es wünschen, auch als Mitglied in der jeweiligen Eigentümergemeinschaft.
Wir beachten die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und berücksichtigen die regelmäßige Rechtsprechung. Eigentümer sind auf diese Weise optimal gegen den Verlust von Zeit, Nerven und zum Teil auch viel Geld abgesichert.
Die Betreuung der Wohnung vor Ort durch unsere kaufmännisch und technisch geschulten Mitarbeiter ist für Eigentümer insbesondere dann eine Erleichterung, wenn sie beispielsweise selbst nicht in der Nähe ihrer Eigentumswohnung wohnen.
