WEG-Verwaltung
Wohnungseigentumsverwaltung ist die im Wohnungseigentumsgesetz geregelte Verwaltung von Immobilien mit mehreren Eigentümern. Erhalt, Bewirtschaftung und Pflege der Immobilie müssen von den Eigentümern in gegenseitigem Einvernehmen geleistet werden. Das Wohnungseigentumsgesetz legt hierfür zahlreiche Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten fest.
Zur Minimierung der Risiken sollten Eigentümergemeinschaften durch Mehrheitsbeschluss einen professionellen Fachverwalter wählen. Dieser ist mit den umfangreichen kaufmännischen und technischen Verwaltungsaufgaben rund um das Immobilienvermögen vertraut und verfügt über umfassende Erfahrungen mit dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die BWG ist hier der richtige Ansprechpartner. Mit 139 betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften und über 20 Jahren Erfahrung zählt die BWG zu den Marktführern für Wohnungseigentumsverwaltung in Berlin.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Bauträger, Banken und Immobilienfonds, die die Verwaltung ihres Gemeinschaftseigentums in erfahrene und bewährte Hände legen möchten, bieten wir alle Leistungen einer professionellen Wohnungseigentümerverwaltung aus einer Hand.
Zusätzlich zur Fachkompetenz verfügen wir auch über die erforderliche soziale Kompetenz, um für komplizierte Sachverhalte mit oft vielen unterschiedlichen Meinungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft eine für alle Seiten optimale Lösung zu finden. Als einer der größten Immobilienverwalter in Berlin sind wir auch bei Drittanbietern ein geschätzter Vertragspartner.
Unsere Kunden erhalten günstige Konditionen bei Versicherungen, immobiliennahen Dienstleistungsunternehmen, Versorgern, Handwerksunternehmen und weiteren Partnerunternehmen.
Die BWG ist hier der richtige Ansprechpartner. Mit 139 betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften und über 20 Jahren Erfahrung zählt die BWG zu den Marktführern für Wohnungseigentumsverwaltung in Berlin.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Bauträger, Banken und Immobilienfonds, die die Verwaltung ihres Gemeinschaftseigentums in erfahrene und bewährte Hände legen möchten, bieten wir alle Leistungen einer professionellen Wohnungseigentümerverwaltung aus einer Hand.
Zusätzlich zur Fachkompetenz verfügen wir auch über die erforderliche soziale Kompetenz, um für komplizierte Sachverhalte mit oft vielen unterschiedlichen Meinungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft eine für alle Seiten optimale Lösung zu finden. Als einer der größten Immobilienverwalter in Berlin sind wir auch bei Drittanbietern ein geschätzter Vertragspartner.
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Gesetz über das Wohnungseigentum
Als Rahmengesetz regelt das Wohnungseigentumsgesetz die Voraussetzungen, die Begründung, den Erwerb und das Erlöschen von Wohnungseigentum sowie u.a. die Verteilung der gemeinschaftlichen Lasten und Kosten, den Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die gemeinschaftliche Verwaltung durch Wohnungseigentümer, Verwalter und Verwaltungsbeirat, die Instandhaltung und Instandsetzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Abrechnungs-, Rechnungslegungs- und Zahlungspflichten. Informationen zum Weiterlesen.

