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Sieben Schritte zum Eigentum

1. Die Wohnung

Sie haben Ihre Vorstellungen von Ihrer Wohnung. Teilen Sie uns diese ganz einfach mit. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite, um das Passende für Sie zu finden. Dann können wir selbstverständlich auch einen Besichtigungstermin vereinbaren.

2. Die Reservierung

Das Angebot wird Ihnen genau erläutert und bis zu Ihrer Entscheidungsfindung für Sie reserviert. Nachdem Sie sich nach einer weiteren ausführlichen und individuellen Beratung für "Ihre" Immobilie entschieden haben, kann der Termin zum Kauf der Wohnung beim Notar vereinbart werden.

3. Die Finanzierung

Wenn Sie eine Wohnung kaufen, wird der Kaufpreis in den seltensten Fällen aus Ihren Eigenmitteln aufgebracht. Es kann auch steuerlich sinnvoller sein, dafür einen Kredit bei einer Bank Ihres Vertrauens aufzunehmen. Insofern ist es notwendig, einen Kreditvertrag abzuschließen, damit Sie in dem späteren Kaufvertrag erklären können, wann mit der Zahlung des Kaufpreises zu rechnen ist.
Ein entsprechender Kreditvertrag kann kurzfristig abgeschlossen werden, sodass Sie beim Abschluss des Kaufvertrages auch sicher sind, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können.

4. Die Beurkundung

Aufgrund der Bedeutung des Geschäfts ist beim Kauf einer Wohnung eine Vielzahl von Unterlagen erforderlich.

Ein Immobilienkaufvertrag wird immer bei einem Notar abgeschlossen, der Kraft Amtes zur Objektivität verpflichtet ist. Wegen der Bedeutung des Geschäfts hat das Bürgerliche Gesetzbuch dies so vorgesehen. Der Notar erläutert Ihnen den Inhalt des Vertrages und steht für die Klärung offener Fragen zur Verfügung.

Bei Zustimmung wird der Vertrag von Ihnen unterschrieben und von der GSW als geschlossen angenommen.

5. Die Kaufpreiszahlung

Nach der Vertragsunterzeichnung erfolgt zu einem im Kaufvertrag festgelegten Termin die Anweisung des Kaufpreises durch Sie oder Ihre Bank auf ein vereinbartes Konto.

Mit Kaufpreiszahlung erfolgt jeweils zum darauf folgenden Monatsersten der sogenannte Nutzen-/ Lastenwechsel. Somit steht Ihnen auf der einen Seite der Nutzen zu (z.B. Mieterträge als Kapitalanleger) und auf der anderen Seite sind Sie verpflichtet, die Lasten der Wohnung in Form des Hausgeldes (über den Verwalter) an die Eigentümergemeinschaft zu tragen.

6. Die Verwaltung

Bei der GSW ist auch die Verwaltung mit im Paket enthalten. Betriebskostenabrechnungen, Mietenbuchhaltung sowie Mieterwünsche sind für Sie keinerlei Belastung.


"Die BWG nimmt Ihnen die gesamte Verwaltungsarbeit ab."

Da die Verwaltung von Wohnungseigentum viele Spezialkenntnisse erfordert und es für Sie einfach bleiben soll, kümmern wir uns um die Details auch nach dem Kauf. Die BWG, ein Tochterunternehmen der GSW und eine der großen Verwaltungen bundesweit.

7. Der Eigentümerwechsel im rechtlichen Sinne

Um Eigentümer der Wohnung zu werden, ist rechtlich die Umschreibung im Grundbuch erforderlich, d.h. Sie werden als neuer Eigentümer der Wohnung benannt und GSW, als alter Eigentümer, wird gelöscht. Der wirtschaftliche Übergang erfolgt jedoch bereits durch den sogenannten Nutzen-/Lastenwechsel, dessen Voraussetzungen und Datum im Kaufvertrag enthalten sind (siehe 5. "Die Kaufpreiszahlung").


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