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Wir antworten auf Ihre Fragen.

Was muß ich tun, um bei der GSW eine Wohnung zu mieten?

Um Ihre Wunschwohnung bei der GSW zu finden, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie können sich unter der Rubrik "Mieten" aus dem umfangreichen Angebot der GSW selbst eine passende Wohnung suchen. Hier finden Sie neben einer ausführlichen Beschreibung der Wohnung auch die Telefonnummer des jeweiligen Vermietungsberaters. Mit ihm können Sie alle Details klären.
Oder Sie füllen unseren Interessentenbogen aus. Dann suchen wir nach einer Wohnung, die Ihren Wünschen entspricht und informieren Sie, sobald wir das Passende für Sie gefunden haben.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, direkt bei unserem Kundenservice unter der Telefonnummer 030 68 99 990  nachzufragen.

Wann benötige ich einen Wohn-Berechtigungs-Schein (WBS)?

Für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln errichtet wurden, kann ein WBS erforderlich sein. Er berechtigt Personen oder Familien mit geringem Einkommen zum Bezug dieser Wohnungen. So erhalten zum Beispiel Alleinerziehende die Möglichkeit, eine preiswerte Wohnung zu mieten.

Sollte ein WBS erforderlich sein, wird im Wohnungsangebot der GSW darauf hingewiesen.

Wo bekomme ich einen Wohn-Berechtigungs-Schein (WBS)?

Sie können einen WBS beim Wohnungsamt Ihres Bezirkes beantragen, wo Sie auch über wichtige Kriterien wie Einkommensgrenzen etc. informiert werden.

Tipp: Beantragen Sie den WBS rechtzeitig, da die Bearbeitung ca. zwei Wochen dauern kann.

Was ist eine RLvF - Bescheinigung?

Die RLvF-Bescheinigung entspricht den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin durch vertragliche Vereinbarung und dient wie der WBS zur Unterstützung bestimmter Mieter. Allerdings liegen hier die geförderten Wohnungsgrößen sowie die Einkommensgrenzen höher. Sie bekommen diese Bescheinigung ebenso wie den WBS bei Ihrem Wohnungsamt.

Tipp: Auch hier sollte bei der Beantragung eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen eingeplant werden.

Wie setzt sich meine Miete zusammen?

Der Mietpreis setzt sich aus der Netto - Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen.

Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen?

Nebenkosten sind sogenannte kalte und/oder warme Betriebskosten.

Zu den kalten Betriebskosten gehören z.B. Kosten für Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Schornsteinfeger und Müllabfuhr.
Unter warmen Betriebskosten sind Heizkosten und Warmwasserkosten zu verstehen.

Wie werden die Heizungs- und Warmwasserkosten aufgeteilt?

Ein prozentualer Anteil der Kosten (zwischen 50 und 70%) wird nach dem erfaßten Verbrauch, die übrigen Kosten werden nach der Wohnfläche verteilt.

Woher bekomme ich einen Schlüssel für meine Wohnung?

Grundsätzlich erhält jeder Mieter bei der Wohnungsübergabe einen zweifachen Schlüsselsatz für die Haupteingangs- und Wohnungstür.

Sollten Sie einen Schlüssel verloren haben oder einen zusätzlichen Schlüssel benötigen, ist es in jedem Fall ratsam, sich mit unserem Kundenservice Verbindung zu setzen.

Einige Wohnanlagen verfügen aus Sicherheitsgründen über eine zentrale Schließanlage. Um zu gewährleisten, dass kein Unbefugter Ihre Wohnung betritt, müssen diese speziellen Schlüssel bei den Mitarbeitern im Kundenservice beantragt werden.

An wen wende ich mich, wenn ich einen Mangel melden möchte?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Mitarbeiter vom Kundenservice. Diese werden den Mangel aufnehmen. Wir leiten den Vorgang dann an einen Handwerker weiter, der sich mit Ihnen für eine Terminvereinbarung in Verbindung setzt.

Außerdem haben wir für Sie auf unserer Seite "Kundenservice" unter der Rubrik "Mieterinformation" ein Formular "Mängelmeldung" eingerichtet, das Sie ausfüllen und anschließend an unsere Mitarbeiter im Kundenservice absenden können.
Dabei haben Sie die Möglichkeit, gleich einen oder mehrere Termine vorzuschlagen, an denen Sie zu Hause erreichbar sind.

Habe ich Kabelfernsehen?

Ja, die meisten unserer Wohnungen haben einen Kabelanschluss. Ab 01.01.2012 können bis zu 32 analoge TV-Sender sowie bis zu 45 analoge Radioprogramme empfangen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Zugangs zum Digitalen Empfang mit bis zu 100 digitalen TV-Sendern und 70 digitalen Radiosendern.

 

Voraussetzung für die Nutzung eines digitalen Kabelanschlusses ist ein Digital Receiver sowie eine Smartcard.

Kann ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Natürlich können Sie, entsprechend der Größe Ihrer Wohnung, ein Haustier halten. Vorausgesetzt, es stellt keine Gefahr oder Belästigung für die Hausgemeinschaft dar. In der Rubrik "Kundenservice" finden Sie unter "Tierhaltung" erste Informationen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter vom Kundenservice, dort erfahren Sie konkret, welche Arten von uns als unproblematisch angesehen werden.

Nehmen Sie bei einer geplanten Haustierhaltung auf jeden Fall Kontakt zu uns auf, um sich über Einzelheiten zu informieren.

Was muß ich bei einer Kündigung beachten?

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, denken Sie bitte daran:

Die Kündigung muß schriftlich an die GSW gerichtet werden. Sie muß fristgerecht bei uns eingegangen sein und sollte Ihre Mietvertragsnummer enthalten und die Unterschrift aller Vertragspartner enthalten.

Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate. Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie uns an.

Haben wir Ihre Kündigung erhalten, bekommen Sie eine Bestätigung und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Bei diesem Termin werden alle Fragen, z.B. nach anfallenden Schönheitsreparaturen, einem Nachmieter oder einem möglichen früheren Vertragsende, besprochen. Dabei bemühen wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten grundsätzlich um eine für beide Seiten unkomplizierte Wohnungsübergabe.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um die mieterseits geleistete Instandhaltung der eigenen Mieträume.

So sollten Decken, Wände, Fenster, Türen und Heizkörper incl. Rohre in regelmäßigen Abständen gestrichen werden. Wann Schönheitsreparaturen notwendig sind richtet sich nach dem Zustand Ihrer Wohnung und nach der aktuellen Rechtssprechung.


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Ihre Kundenberater erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr* über das
GSW-Servicetelefon:
030. 68 99 99 0


Oder per E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

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