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Die Kündigung - Das Wichtigste schwarz auf weiß

Kündigen muss man schriftlich.

 

Wer ausziehen möchte, muss schriftlich und nach den gesetzlichen Bestimmungen drei Monate im Voraus kündigen. Der laufende Monat zählt, wenn uns die Kündigung bis zum 3. Werktag vorliegt. Es genügt ein formlosen Kündigungsschreiben. In jedem Fall müssen alle Hauptmieter unterschreiben. Und vergessen Sie Ihre Mietvertragsnummer nicht.

 

Ordnung muss sein.

 

Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung von uns und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Laut Mietvertrag sind Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet: Tapezieren oder Streichen der Wände und Decken, Streichen der Innentüren und -fenster, Heizkörper, Rohre und Scheuerleisten. Bei baulichen Veränderungen prüfen wir, ob diese übernommen werden können. Von Ihnen verursachte Schäden sind natürlich von Ihnen zu beheben. Bei Bedarf übernehmen wir alle Arbeiten für Sie, allerdings auf Ihre Kosten.

 

Übrigens: Wenn Sie einen Nachmieter stellen, versuchen wir das zu berücksichtigen. Verstehen Sie aber bitte, dass Interessenten mit längerer Wartezeit den Vorzug bekommen.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. 




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