Alles über Untervermietung
Haben Sie sich zur Untervermietung entschlossen, brauchen Sie unser Einverständnis. Als Vermieter müssen wir wissen, wer bei uns wohnt - Mieter wie Untermieter. Teilen Sie uns bitte auch mit, wenn Sie heiraten, Kinder bekommen oder Verwandte aufnehmen. Unsere Genehmigung brauchen Sie dafür natürlich nicht. Fragen Sie uns.
Die Erlaubnis zur Untervermietung erhalten Sie nach der Prüfung von unseren Mitarbeitern des Kundenservice. Dazu benötigen wir Ihre Mietvertragsnummer und den Namen des zukünftigen Untermieters. Untermietvertragsformulare gibt es im Schreibwarenladen oder in unserem Downloadbereich in der rechten Spalte. Der Untermietvertrag endet übrigens mit dem Hauptmietvertrag. Für Untermieter besteht generell kein Rechtsanspruch, die Wohnung zu übernehmen, wenn der Hauptmieter auszieht. Eine ganze Wohnung kann übrigens nur im Ausnahmefall untervermietet werden, z.B. wenn Sie befristet beruflich im Ausland sind.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.


