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"Tausche Wohnung..." Achten Sie auf die Details

Gut zu wissen.

 

In Ausnahmefällen können GSW-Mieter ihre Wohnung tauschen. Haben Sie einen Tauschpartner gefunden, kommen Sie zu uns  und bringen einen formlosen Antrag mit, der von beiden Tauschpartnern unterschrieben ist. Außerdem benötigen wir Ihren Mietvertrag und den ausgefüllten GSW-Fragebogen Ihres Tauschpartners mit allen wichtigen Angaben, z.B. Einkommen.

 

Wir überprüfen dann alles, natürlich auch, ob Ihr Tauschpartner zur Hausgemeinschaft passt. Grundsätzlich unterstützen wir Tauschabsichten und bemühen uns im Fall einer WBS-Bindung beispielsweise um Freistellung beim Bezirksamt.

 

Details klären, Ärger vermeiden.

 

Ist Ihr Tauschpartner kein GSW-Mieter, muss natürlich auch sein Vermieter zustimmen und den Tauschantrag mit unterschreiben. Außerdem benötigen wir eine Erklärung des Vermieters, dass Ihr Tauschpartner ohne Mietschulden ist.

 

Noch ein Tipp:

 

Regeln Sie mit Ihrem Mietpartner alle Details besser schriftlich. Das ist wichtig bei der Übernahme der Ausstattung, bei sonstigen Verpflichtungen und zur Absicherung bei einem eventuellen Rücktritt vom Tausch.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.



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