Umbau und Renovierung
Wir möchten, dass sich unsere Mieter zu Hause wohlfühlen. Veränderungen an der baulichen Grundausstattung, z.B. ein Wanddurchbruch oder die behindertengerechte Umrüstung Ihrer Wohnung, ist deshalb in Ausnahmefällen zulässig. Damit jedoch die Sicherheit von Haus und Bewohnern nicht gefährdet ist, brauchen Sie dafür von uns grundsätzlich eine Genehmigung. Diese beantragen Sie bitte schriftlich, indem Sie uns genau schildern, welche Maßnahmen Sie geplant haben.
Reden wir darüber.
Unsere Mitarbeiter vom Kundenservice nennen Ihnen nicht nur zuverlässige Handwerkerfirmen. Sie verraten Ihnen auch, ob neben einer Zustimmung auch die Genehmigung der Bezirksbauaufsicht oder sogar der Baudenkmalpflege nötig ist, z.B. für das Verglasen einer Loggia.
Bei aufwändigen Umbauten müssen wir darüber hinaus eine Sicherheitsleistung verlangen, denn zum Auszug kann die Rückwandlung in den ursprünglichen Zustand erforderlich werden. Schützen Sie sich am besten vor kostspieligen Überraschungen - und besprechen Sie Ihre Pläne mit uns.
Wenn Sie noch Fragen haben, z.B. zur Förderung von Umbaumaßnahmen, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter des Kundenservice.



