Werkeln in der Wohnung
Fliesen, Fußböden oder Markiesen - Wer länger in einer Wohnung lebt, will sie möglichst individuell gestalten - zum Beispiel mit einem Teppichboden, einer abgehängten Decke oder gar einer selbst beschafften Wanne für das Bad.
Was Mieter in ihre Wohnung einbauen können und was dabei zu beachten ist:
Was Mieter in ihre Wohnung einbauen können und was dabei zu beachten ist:
Wandverkleidungen, abgehängte Decken oder Zwischenwände können technisch heikler sein, als man denkt: Womöglich müssen Lampenkabel verlängert und später wieder verkürzt werden. Wenn das kein Elektriker macht, drohen tückische Schmor- oder Schwelbrände im Deckenhohlraum. Ein anderes Problem sind
Leitungen und Rohre in Wänden und Decken. Da müssen womöglich Haushandwerker heran. In dem Fall müssen Mieter die Sachen selbst abnehmen und auf eigene Kosten wieder anbringen.
Einigkeit zwischen Mieter und Vermieter ist auch vor
Badmodernisierungen nötig. Fliesen wählt man am besten so, dass ihre Optik, Form und Größe dem üblichen Standard entspricht - und man beschafft ausreichend Ersatz für spätere Reparaturen. Dann können sie später beim Auszug eventuell an der Wand bleiben. Möglich ist auch der Austausch von Duschen gegen gemütliche Badewannen, wenn sie ins Bad passen.
Großzügig ist der Vermieter meist, wenn ältere und kranke Mieter die Wohnung barrierefrei umrüsten wollen. Wer Behinderung oder Krankheit nachweist, kann Schwellen entfernen, einen Haltegriff neben der Wanne einschrauben oder eine Duschtasse ohne Schwelle einbauen. Oft unterstützt das sogar die Kranken- oder Pflegekasse. Und: Wenn der Umbau zu aufwändig wird oder technisch nicht möglich ist, dann gibt es mit etwas Glück eine freie Seniorenwohnung bei der GSW.
Ein anderes beliebtes Austauschobjekt bei Mietern ist die Wohnungstür. Zusätzliche Querriegel hemmen mögliche Einbrecher noch mehr. Aber auch diese Tür gehört der GSW. Auch hier ist die vorherige Rücksprache mit der GSW notwendig. Das Bild im Treppenhaus muss einheitlich bleiben und nicht jeder Nachmieter mag Querriegel. Deshalb müssen sie beim Auszug entfernt und Montagelöcher repariert werden.
Noch stärker ins Bild des Hauses greifen Markisen und Sichtblenden auf Balkonen ein. Höhe, Farbe und Muster sind deshalb vor allem bei Markisen oft genau vorgegeben. Und manchmal können sie gar nicht genehmigt werden, etwa bei Baudenkmälern. Auf jeden Fall müssen sie aber beim Auszug wieder entfernt werden.
Zurück in die Wohnung. Hier will sich mancher einen eigenen neuen Herd anschaffen - etwa einen Gas- durch einen Elektroherd ersetzen. Auch das geht. Allerdings müssen Mieter ihn beim Auszug mitnehmen, da die meisten von
ihnen gekauften Herde vom GSW-Standard abweichen.
Bei Fußböden ist besondere Vorsicht geboten, wenn ein Belag verklebt werden soll. Denn beim späteren Herausreißen wird der Boden oft beschädigt. Dann muss er wieder hergestellt werden, was über tausend Euro pro Zimmer kosten kann. Ein einfach nur aufgelegter Teppich ist besser als ein verklebter. Ähnliche Probleme kann Laminat bereiten. Auch an Wänden droht Schaden, wenn eine Verkleidung aufwändig anmontiert wird. Aber auch hier besteht natürlich beim Auszug Reparaturpflicht.
Will ein Nachmieter Einbauten übernehmen, dann ist das für den Vormieter günstig: Er muss nichts ändern. Der Nachmieter übernimmt neben den Einbauten auch die Pflichten des Vormieters. Das ist oft schwer kalkulierbar. Dagegen kann nichts passieren, wenn man in eine Wohnung mit normalem Standard zieht. Wer dort etwas einbauen will, kann das anschließend mit Zustimmung der GSW auch selbst tun - und trifft auch am besten seinen eigenen Geschmack.

