Nur die Ruhe - Lärm ist vermeidbar.
Lärm hat laut Berliner Lärmverordnung von 20 bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig zu unterbleiben. Das gilt auch für die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. In der übrigen Zeit sind vermeidbare störende Geräusche ebenfalls zu unterlassen.
Grundsätzlich gilt: Wenn sich alle Mieter an diese Bestimmungen halten, klappt es auch mit dem Nachbarn. Und wenn nicht, reden Sie mit ihm, es war bestimmt gar keine böse Absicht.
Lärmschutz ganz beispielhaft: Musik sollte auf Zimmerlautstärke laufen, musiziert werden darf tagsüber zwei Stunden, sonntags eine Stunde. Hundegebell bei Besuch gilt als zumutbar. Wird es zum Dauerzustand oder jault das Tier, wenn es allein ist, muss es beaufsichtigt oder besser erzogen werden.

