Beantragung und Gewährung von Leistungen aus dem Fonds
Der Gewährung einer Leistung aus dem Fonds geht ein schriftlicher Antrag des Mieters voraus.
In jedem Fall ist das Beratungstestat einer externen Mietschuldnerberatungsstelle der GSW oder des Sozialmanagements der GSW erforderlich. Dadurch wird nachgewiesen, dass alle rechtlichen Ansprüche ausgeschöpft sind. Das Kuratorium orientiert sich bei seiner Entscheidung an der durch das Sozialmanagement vorzulegenden Übersicht der einschlägigen rechtlichen Fördermöglichkeiten.

