Kuratorium des Fonds
Verfügungsbefugnis über den Fonds
Verfügungsbefugt über die Mittel des Fonds ist allein das Kuratorium. Das Kuratorium entscheidet nach freiem Ermessen unter Würdigung der Gesamtumstände, die zur Notlage des den Antrag stellenden Mieters führten, über die Verwendung von Mitteln des Fonds.

