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Kuratorium des Fonds

Verfügungsbefugnis über den Fonds

Verfügungsbefugt über die Mittel des Fonds ist allein das Kuratorium. Das Kuratorium entscheidet nach freiem Ermessen unter Würdigung der Gesamtumstände, die zur Notlage des den Antrag stellenden Mieters führten, über die Verwendung von Mitteln des Fonds.

Die Mitglieder des Kuratoriums werden durch den Vorstand der GSW Immobilien AG berufen und abberufen.


Die ersten Mitglieder des Kuratoriums sind



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