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Voraussetzungen für Inanspruchnahme

Grundsätzlich kommen beispielweise folgende Lebenssituationen eines Mieters als Ansatzpunkt wirtschaftlicher Unterstützung in Betracht:

  • Unterstützung zu baulichen und technischen Anpassungsmaßnahmen in Wohnungen zum Ausgleich körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen des wohnenden Mieters bis zur Höchstgrenze von 2.000 Euro.
  • Unterstützung von Umsetzungen durch Übernahme von Umzugs- und in besonderen Fällen auch Einrichtungskosten in GSW-Wohnungen, wenn die bisherige Wohnung künftig nicht mehr angemessen ist oder eine Veränderung der persönlichen Lebenssituation einen Umzug erforderlich macht.
  • Unterstützung in vergleichbar gelagerten Fällen.
  • Einmalige Übernahme von Betriebskostennachforderungen aus einer Abrechnungsperiode infolge gestiegener Versorgungs- und Leistungspreise der Medienversorger und/oder Dienstleistungsunternehmen bis zur Höhe von max. 500 Euro.


Ein Anspruch eines Antragstellers auf Gewährung von Mitteln aus dem Fonds besteht allerdings nicht.



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